Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen die einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich (also insgesamt 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis Ende Juni des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Unsere Preisgestalltung der stundenweisen Seniorenbetreuung
Das Erstgespräch ist kostenlos.
Die Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Die Anfahrt in Hemer wird pauschal mit je 4 € pro Einsatz berechnet, und über Hemer hinaus wird nach individueller Vereinbarung abgerechnet.
Der Stundensatz beträgt 36,00 € je Stunde. Es wird im Viertelstundentakt abgerechnet.
Die Fahrtkosten werden bei Beförderung und bei Fahrten im Auftrag der betreuten Person mit 0,50 € je Kilometer abgerechnet.
Die Abrechnung kann privat als auch direkt mit der zuständigen Pflegekasse, bei erteilter Abtretungserklärung abgerechnet werden.
Der Wochenend- Feiertags- und Nachtzuschlag wird nach individueller Vereinbarung abgerechnet.
Wieso unterstützt der Gesetzgeber Pflegebedürftige mit Pflegehilfsmitteln?
Da viele Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, möchte der Gesetzgeber die häusliche Versorgung unterstützen. Dafür dürfen Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro bezogen werden. Es geht also nicht um die Anzahl von bestimmten Produkten, sondern um den Kostenpunkt.
Wie wird unser Pflege- und Betreuungsbedarf ermittelt?
Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir die individuelle Pflegesituation und vermitteln den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wichtig hierbei sind die spezifischen Anforderungen der pflegebedürftigen Person, wie zum Beispiel das Krankheitsbild. Eine Grundlage dafür ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK).
Zur Bedarfsermittlung gehören daher auch Fragen nach die Erwartungen an die Pflegekraft. Für uns ist es wichtig, dass wir darüber hinaus mit Ihnen gemeinsam herausfinden, in welcher Weise Ihre individuellen Bedürfnisse Berücksichtigung finden können.
Wozu braucht man eine stundenweise Seniorenbetreuung?
Die stundenweise Seniorenbetreuung eignet sich zum einen für Senioren, die zum Beispiel alleinstehend sind und ihren Alltag noch relativ gut allein bewältigen können, jedoch bei bestimmten Tätigkeiten, wie etwa bei Arztbesuchen, Haushalt etc. Hilfe benötigen oder sich einsam fühlen und sich Gesellschaft wünschen. Zum anderen kann die Seniorenbetreuung pflegende Angehörige entlasten, sodass diese für ein paar Stunden in der Woche Zeit für sich finden.
Wir bieten häufig folgende Leistungen an:
Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Waschen, Kochen, Backen, Einkaufen, Gartenarbeit (mit den zu betreuenden Personen zusammen)
Fahr- und Begleitdienste: Etwa zu Ärzten, Behörden oder der Kirche
Unterhaltung: Gespräche, gemeinsames Spielen, Singen, Lesen, Basteln, Handarbeiten, Fotos ansehen
Spaziergänge, kurze Ausflüge, gemeinsame Erledigungen etc.
Welche Qualifikationen haben unsere Betreuungskräfte?
Unsere Pflegekräfte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Teilweise haben sie ihre grundpflegerischen Fähigkeiten im Rahmen einer qualifizierten Berufsausbildung gelernt, teilweise im praktischen Umgang mit betreuungsbedürftigen Personen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie auf der Suche nach qualifizierten Betreuungsfachkräften sind.

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