Wir informieren Sie umfassend über Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung.
Wir sagen Ihnen wieviele Betreuungsstunden über Ihre Pflegekasse möglich sind und welche Ansprüche Sie außerdem haben.

Senioren- und Alltagsbetreuung in Hemer

Sie entscheiden wann und wie

Wir sind ein von den Pflegekassen zugelassener Betreuungsdienst aus Hemer und unterstützen Sie bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben. Dank unserer Anerkennung nach § 45a SGB XI rechnen wir unsere Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie entsteht kein Aufwand.

Seit 1. Juli 2025 lassen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammenfassen. Auch diese Mittel können Sie für unsere Betreuungsleistungen einsetzen. Wir beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen.


Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Er ist der einzige monatliche Zuschuss, der allen zu Hause versorgten Pflegebedürftigen zusteht – zusätzlich zum Pflegegeld und ohne dass dieses gekürzt wird.

Ein Pflegegrad reicht aus, eine gesonderte Bewilligung brauchen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Nicht genutzte Beträge verfallen: Was Sie in einem Kalenderjahr nicht ausschöpfen, können Sie nur noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Über zwölf Monate sind das 1.572 € – Geld, von dem viele Familien gar nicht wissen und das deshalb ungenutzt bleibt.

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Seni-Fee

Senioren- und Alltagsbetreuung

Urbecker Straße 9

58675 Hemer

Tel. 02372 568 77 28

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